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Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

motorradunfall

Hatten Sie ein Unfall mit dem Motorrad?

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Motorradunfall – Wir kümmern uns um die komplette Schadensabwicklung

Mit dem Abklingen des Winters und dem Aufkeimen der ersten Frühlingsanzeichen sind sie wieder auf Deutschlands Straßen zu sehen – die Biker. Vom Fahrrad bis hin zum Motorrad bewegen sich unzählige Menschen gern auf zwei Rädern durch die Republik, da diese Art der Fortbewegung ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit vermittelt. Die Piste lockt und dabei wird bedauerlicherweise auch gern übersehen, dass diese Art der Fortbewegung erheblich gefährlicher ist als eine Fahrt mit dem Auto. Während der Motorradsaison kommt es häufig zu Unfällen, die für Motorradfahrer ein erhebliches Verletzungsrisiko mit sich bringen.

Anders als bei dem PKW gibt es bei einem Motorrad keine sogenannte Knautschzone durch Material, welches bei einem Unfall den Menschen schützt. Der Motorradfahrer ist somit insbesondere für Kopf- sowie Wirbelsäulenverletzungen ganz besonders gefährdet, sodass gewisse Dinge einfach zum Basiswissen eines Bikers gehören. Diese Dinge beziehen sich sowohl auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr als auch auf die richtigen Maßnahmen während oder unmittelbar nach einem Unfall bis hin zu den Rechten, die ein Motorradfahrer nach dem Unfall hat.

Als erfahrene Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht prüfen wir Ihren Fall auf  Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche und setzen diese für Sie nach Beauftragung konsequent durch. Mit uns bleiben Sie nicht auf Ihren Schaden sitzen.

Verkehrsunfall mit dem Motorrad?

Wir kümmern uns um die Schadensregulierung!

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Unser qualifizierter Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht prüft kostenlos und unverbindlich Ihre Daten und meldet sich sogleich bei Ihnen bezüglich etwaig fehlender notwendiger Daten.

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In Kürze erhalten Sie eine Beurteilung Ihres persönlichen Falles mit einer kostenlosen Ersteinschätzung bezüglich Ihrer Ansprüche oder Ihrer Haftung. Im weiteren Verlauf können Sie uns mit der kompletten Regulierung beauftragen.

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Motorradunfall - Schadensregulierung vom Anwalt
Motorradunfall – Schadensregulierung vom Anwalt – Symbolfoto: Von ChameleonsEye /Shutterstock.com

Die Hauptursachen für einen Motorradunfall

Es ist immer ein wenig schwierig, die exakte Ursache für einen Motorradunfall pauschalisiert zu bestimmen. Dementsprechend kann an dieser Stelle hier nur ein Überblick darüber gegeben werden, welche Ursachen statistisch gesehen zu den häufigsten Unfallursachen bei einem Motorradunfall gezählt werden.

Diese sind:

  • Fehler beim Wenden bzw. Abbiegen
  • Verstöße gegen das in Deutschland geltende Rechtsfahrgebot
  • gefährliche Überholmanöver bei unklaren Verkehrslagen
  • nicht eingehaltener Sicherheitsabstand
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen in erheblichem Ausmaß
  • Missachtungen der Vorfahrtsregelungen

Es muss ausdrücklich betont werden, dass die Biker an Motorradunfällen nicht immer selbst die Schuld tragen. Statistisch gesehen sind Biker ebenso häufig Opfer bei Verkehrsunfällen wie auch Täter, wenn es zu Motorradunfällen mit Personenschäden kommt.

Bei einem Motorradunfall ohne die Einwirkung anderer Personen im Straßenverkehr handelt es sich um den sogenannten Alleinunfall. In diesem Fall muss der Biker selbst mit seiner Versicherung die Schadenregulierung klären.

Die wichtigsten Maßnahmen bei einem Motorradunfall mit einer anderen Person

Wenn es, aus welchen Gründen auch immer, zu einem Motorradunfall mit einer anderen Person kommt ist die wichtigste Maßnahme, die Unfallstelle entsprechend abzusichern. Sowohl der Biker als auch der andere Straßenverkehrsteilnehmer haben eine Warnweste anzulegen sowie die Unfallstelle durch das Aufstellen eines Warndreiecks in der entsprechenden Entfernung abzusichern. Anschließend erfolgt ein Notruf bei den Rettungskräften sowie die Verständigung der Polizei.

Bei einem Motorradunfall, welcher zu Verletzungen des Bikers geführt hat, stellt sich oft im Hinblick auf den Helm die Frage, ob dieser abgenommen oder aufbehalten werden soll. Diese Frage kann nicht pauschalisiert beantwortet werden, da die Antwort von dem Gesundheitszustand des Bikers abhängig gemacht werden muss.

Klagt ein Biker über Schmerzen in dem Halswirbelsäulenbereich, so sollte der Helm aufbehalten werden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Biker zwar bei Bewusstsein ist, jedoch seinen Körper nicht bewegen kann. Damit eine bessere Luftzufuhr geschaffen wird sollte das Visier des Helms jedoch auf jeden Fall geöffnet werden.

Nach dem Motorradunfall beginnt häufig der eigentliche Ärger

Unabhängig davon, ob der Biker den Motorradunfall selbst verschuldet hat oder nicht, gibt es nicht selten nach dem Unfall den eigentlichen Ärger mit der Versicherung. Der zuständige Ansprechpartner für die Schadensregulierung bei einem Motorradunfall ist die Haftpflichtversicherung, die nur zu häufig versuchen wird, den Kostenfaktor bei dem Schadensfall so gering wie möglich zu halten. Die Reparaturkosten müssen jedoch dann von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen werden, wenn dieser die alleinige Schuld an dem Motorradunfall trägt. Es gibt jedoch einen Punkt bei der Schadensregulierung, der nur zu häufig regelrecht außer Acht gelassen und dementsprechend auch nicht entschädigt wird: der Nutzungsausfall.

Viele Versicherungen vertreten die Ansicht, dass ein Motorrad lediglich ein Freizeitfahrzeug ist. Diese Ansicht ist jedoch mehr als nur strittig.

Wenn die Haftpflichtversicherung den Nutzungsausfall anerkennt, dann bezieht sich dieser Nutzungsausfall in der gängigen Praxis lediglich auf einen sehr kurzen Zeitraum. Zumeist deckt sich dieser Zeitraum nicht einmal mit dem Zeitraum, der für die Reparatur des Motorrades in der Werkstatt benötigt wird. Nicht selten benötigt eine Werkstatt einen recht langen Zeitraum für die Reparatur, da die benötigten Ersatzteile erst einmal bestellt werden müssen. Der Nutzungsausfall des Motorrades ist jedoch nicht der einzige Streitpunkt bei einem Motorradunfall. Auch die Kosten für einen neuen Motorradhelm wird nicht selten von den Versicherungen kritisch betrachtet.

Bei den Helmkosten gibt es eindeutige Gerichtsurteile, welche sich zugunsten des Motorradfahrers ausgesprochen haben.

Der Helm dient der Sicherheit des Motorradfahrers und überdies ist dieser auch zum Tragen des Helmes verpflichtet. Der Gesetzgeber sagt, dass ein Helm nach einem Motorradunfall auf jeden Fall ausgetauscht werden muss. Dies gilt auch dann, wenn der Motorradhelm durch den Unfall keine sichtbaren Schäden davongetragen hat. Hier beginnt jedoch die Problematik bei der Schadensregulierung seitens der Versicherungen, die von den betroffenen Bikern einen entsprechenden Nachweis über die Beschädigungen des Motorradhelmes einfordern. Diese Forderung von den Versicherungen wird in der Regel dadurch untermauert, dass ein Biker bei einem fehlenden Nachweis über die Beschädigung des Motorradhelmes vollständig auf den Kosten für einen neuen Helm sitzen bleiben.

Im Hinblick auf diese Sichtweise hat jedoch das LG Frankfurt a. Main mit einem Urteil aus dem Jahr 2011 (Aktenzeichen: 2/21 O 51/11) eindeutige Klarheit geschaffen. Zum einen hat ein Biker bei einem unverschuldeten Motorradunfall auf jeden Fall Anspruch auf eine volle Nutzungsausfallentschädigung und zum anderen gilt dies auch dann, wenn eine Reparatur aufgrund von fehlenden Ersatzteilen und langwierigen Lieferfristen für diese Teile erst nach erheblichen Wartezeiten möglich ist. Auch im Hinblick auf die Kosten eines neuen Motorradhelmes hat sich das Landgericht Frankfurt a. Main deutlich ausgesprochen. Die Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die vollständigen Kosten eines neuen Helmes im Zuge der Schadensregulierung zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn der alte Helm keine sichtbaren Schäden oder Mängel aus dem Unfall heraus aufweist.

Die Problematik bei dem Schmerzensgeld

Im Hinblick auf die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es keine einheitliche Richtlinie. Vielmehr liegt dieser Umstand im Ermessen des zuständigen Richters, der sich jedoch in der Regel auf der Grundlage von Schmerzensgeldtabellen und der Schwere des vorliegenden Falls entsprechend ein Urteil bildet. In die Bemessung des Schmerzensgeldes fließt jedoch nicht nur die eigentliche Verletzung mit ein, sondern vielmehr auch die voraussichtliche Dauer einer Heilbehandlung oder berufliche negative Folgen wie beispielsweise die Erwerbsunfähigkeit des Bikers bei besonders schwerwiegenden Unfällen.

Die Helmpflicht und Schutzbekleidung

Ein wesentlicher Aspekt bei der Schuldfrage ist der Umstand, ob ein Motorradfahrer durch die Verletzung von eigenen Pflichten die ihm entstandenen Schäden selbst mit verursacht hat. Obgleich es schon die menschliche Vernunftbegabung und die Logik eindeutig vorschreibt, dass ein Biker einen Motorradhelm zu tragen hat, musste der Gesetzgeber diese Pflicht in die StVO (Straßenverkehrsordnung) mit aufnehmen. Im § 21a der StVO ist festgeschrieben, dass ein Motorradfahrer einen entsprechend geeigneten Motorradhelm während der Fahrt auf dem Motorrad zu tragen hat. Verletzt ein Motorradfahrer diese Pflicht und erleidet einen Unfall mit Personenschaden, so bekommt der Motorradfahrer automatisch eine Mitschuld und entsprechende Mithaftung in Höhe von rund 30 Prozent. Auch im Hinblick auf die Schutzbekleidung, welche ein Motorradfahrer tragen sollte, gab es in der Vergangenheit bereits entsprechende Gerichtsurteile. Auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift im Hinblick auf die Schutzbekleidung gibt, so sollte ein Biker dennoch aus Gründen des Eigenschutzes geeignete Schutzbekleidung tragen. Bei einem Motorradunfall, unabhängig davon ob der Biker diesen Unfall verschuldet hat oder nicht, wird dem Biker, der keine geeignete Schutzkleidung bei der Fahrt auf dem Motorrad getragen hat, automatisch einen gewissen Mitschuldanteil zugesprochen. Diese Mitschuld führt dann automatisch zu einer Minderung der Schmerzensgeld- sowie auch Schadensersatzansprüche des Bikers, was nicht selten finanziell sehr starke Auswirkungen nach sich zieht. Die Reparatur eines zerstörten Bikes ist ein Akt, der ungemein viel Geld beansprucht und auch das Schmerzensgeld kann sehr schnell horrende Höhen erreichen.

Für juristische Laien ist es nicht immer einfach, die genauen Folgen eines Unfalls bzw. die Rahmenumstände von einem Motorradunfall auf der Grundlage des Gesetzes richtig einzuschätzen. Individuelle Ansichten spielen hierbei eine wichtige Rolle, doch ist die Schuldfrage sowie auch die Frage nach den finanziellen Schadensersatzleistungen wie Schmerzensgeld auf jeden Fall aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten. Die Bemessung der Schmerzensgeldhöhe, die im jeweiligen individuellen Fall zugrunde gelegt werden muss, ist schlichtweg für einen juristischen Laien unmöglich. Überdies stellen sich viele Versicherungen als Taktikhandlung gegenüber Privatpersonen quer, sodass juristische Hilfe angezeigt ist. Nicht selten werden Gerichtsprozesse notwendig, damit der Biker zu seinem Recht kommt.

Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über Fachanwälte für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, die in der Vergangenheit bereits unzählige Fälle bearbeitet haben. Gern überprüfen wir für Sie Ihren Fall und übernehmen die Korrespondenz mit der Versicherung auf der Grundlage der Gesetze, sodass Sie sich entweder als Geschädigter oder als Unfallversicherung gänzlich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir sowohl außergerichtlich als auch auf dem Gerichtswege für Sie zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz oder alternativ per E-Mail bzw. auf dem fernmündlichen Weg und vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin in unseren Kanzleiräumlichkeiten.

Schadensersatz, Nutzungsausfallentschädigung und Schmerzensgeld sind unser spezielles Fachgebiet und diese drei tragenden Säulen sind bei einem Motorradunfall regelrecht essenziell. Selbst dann, wenn Ihnen die gegnerische Versicherung einen gewissen Anteil an Mitschuld zuschieben möchte, stehen wir als starker Partner fest an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Sie Ihre Ansprüche wahren können.