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Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

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Unfallregulierung vom Fachmann

  • Es ist einfach und geht schnell
    Es dauert nicht einmal 5 Minuten Ihren Unfall an uns zu melden.
  • Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich
    Was haben Sie also zu verlieren? Mit uns verzichten Sie auf keinen Anspruch mehr.
  • Kompetenter Ansprechpartner für Ihr gutes Recht
    Sprechen Sie mit dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz über das weitere Vorgehen.

Und so einfach funktioniert es!

Nehmen Sie sich einfach ein paar Minuten Zeit und füllen Sie das Anfrageformular aus. Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu und warten Sie auf unsere Einschätzung. Von uns erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen oder ob es Möglichkeiten einer Mithaftung gibt. Ersparen Sie sich den Ärger und die Lauferei und überlassen uns die Unfallabwicklung in Ihrem Sinn.

Wir setzen die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall für Sie zu 100% durch.

Was passiert nach abschicken Ihrer Anfrage?

  • Nach dem Erhalt Ihrer Anfrage melden wir uns so schnell wie möglich telefonisch oder per Email/WhatsApp bei Ihnen.
  • Nach der Klärung noch offener Fragen und Besprechung des Unfallhergangs erhalten Sie von uns eine kostenlose Einschätzung der Ihnen zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche.
  • Weiterhin schlagen wir Ihnen eine optimale Vorgehensweise für die weitere Unfallabwicklung vor. Wurden Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt, dann ist die Abwicklung und Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie kostenlos.
  • Wir setzen die Ihnen zustehenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall für Sie zu 100% durch.
  • Haben Sie den Unfall verursacht oder mitverursacht? Dann erläutern wir Ihnen Ihre konkrete Haftung und die Schadensersatzansprüche des Geschädigten. Weiterhin prüfen wir eine möglicherweise bestehende Mithaftung Ihres Unfallgegners. Ihr Unfallgegner haftet möglicherweise aufgrund der Betriebsgefahr seines eigenen Fahrzeugs.

Fordern Sie hier unsere Ersteinschätzung an!

Unfallmeldung einfach

IHRE KONTAKTDATEN

Hinweis: Sie können uns Ihre Unterlagen auch per Fax an 02732 791078

Erläuterung Betriebsgefahr:

Wird ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, dann geht von ihm allein aufgrund dieser Tatsache des Betreibens eine so genannte abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus auch ohne, dass ein irgendwie verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt. Diese abstrakte Gefährlichkeit eines fahrenden Fahrzeugs im Straßenverkehr wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden und führt zu der im Straßenverkehrsgesetz geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters für diejenigen Personen- und Sachschäden, die bei dem Betrieb des Kfz entstehen. Diese beträgt zwischen 20 – 30 %. Nur wenn der Unfall unabwendbar war, also wenn ihn auch ein Idealfahrer nicht hätte verhindern können (z.B. Auffahrunfall an einer roten Ampel), entfällt die Betriebsgefahr.

Ihr Auftrag zur Unfallregulierung

Möchten Sie uns nach der Erstberatung zur weiteren kompletten Unfall- und Schadensregulierung beauftragen, dann kümmern wir uns um alles. Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz mit den Versicherungen und, falls gewünscht, kümmern wir uns auch um unabhängige Gutachter.

Der Vorteil durch unsere Abwicklung:

  • Wir nehmen Ihnen alle Arbeit ab
  • Wir arbeiten unabhängig von Versicherungen

  • Wir arbeiten mit unabhängigen Gutachtern zusammen

  • Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz weiß als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht welche berechtigten Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche Ihnen zustehen

  • Bei einem unverschuldeten Unfall ist die gesamte außergerichtliche Geltendmachung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kostenlos.