Gutachter nach Verkehrsunfall

Wann ist ein Sachverständiger nach einem Unfall notwendig?

Gutacher / Sachverständiger nach Autounfall
Wann wird ein Sachverständiger bzw. Gutachter nach einem Autounfall benötigt? Foto: ginasanders/Bigstock

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollte ein staatlich anerkannter Sachverständiger ein Schadensgutachten erstellen, damit unter anderen der entstandene Schaden ordnungsgemäß beziffert werden kann. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen.

Dies gilt übrigens auch dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen beauftragt und/oder zum Geschädigten geschickt hat.

Diesbezüglich ist lediglich eine Bagatellgrenze von derzeit ca. 715 EUR zu beachten, so dass bei Schäden unterhalb dieser Summe die gegnerische Versicherung nicht zur Übernahme der Gutachterkosten verpflichtet ist.

Benötige ich überhaupt ein Gutachter/Gutachten?

Das unabhängige Sachverständigengutachten gibt nicht nur Aufschluss über die Schadenshöhe und den Schadensumfang, sondern es kann darüber hinaus auch Einwände der Versicherungen (zum Beispiel. bzgl. einer geringeren Schadenshöhe oder hinsichtlich Vor -bzw. Altschäden) entkräften. In den Schadensgutachten wird zusätzlich die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgehalten, was wiederum im Hinblick auf die Nutzungsausfallentschädigung von Relevanz ist. Die Kosten für den Gutachter sind erstattungspflichtig (sofern kein Bagatellschaden vorliegt, siehe oben) und gehören zum erstattungsfähigen Schadensersatzanspruch, den der Schädiger bzw. dessen Versicherung begleichen muss.

Wie können wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall behilflich sein?

Um die Schadensmeldung und anschließende Regulierung so einfach und so komfortabel wie möglich für Sie zu gestalten, haben wir dieses Portal: unfall-ansprueche.de für Sie ins Leben gerufen. Sie können uns in nur drei simplen Schritten, die für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung erforderlichen Daten über unser Portal oder aber alternativ per WhatsApp oder per Fax übermitteln und wir liefern Ihnen im Regelfall in weniger als 24 Stunden eine kostenlose Erstanalyse Ihrer Rechtslage und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Jetzt Unfall melden

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall erläutern wir Ihnen welche Schadensersatzansprüche Ihnen in Ihrem individuellen Fall gegenüber dem Schädiger, dem Fahrzeughalter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zustehen. Sie können uns anschließend mit der Regulierung und der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche beauftragen. Hierbei kümmern wir uns um den gesamten Schriftverkehr und ggfs. um die Einholung eines Schadensgutachtens, die Einholung von ärztlichen Attesten usw.

Haben Sie den Unfall verschuldet oder mitverschuldet, dann kümmert sich Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung um die Regulierung und die Abwehr der Ansprüche des Geschädigten. Jedoch beraten wir Sie gerne darüber, ob der Geschädigte nicht evtl. auch eine Mitschuld am Verkehrsunfall trägt.

Welche Daten benötigen Sie von mir im Rahmen der Unfallmeldung?

Schildern Sie bitte in unserem Unfallformular so gut wie möglich den Unfallhergang. Hilfreich ist in jedem Fall auch das Kennzeichen des Unfallgegners. Je mehr Informationen wir zu Ihrem Unfall bereits am Anfang erhalten, umso leichter können wir Ihre berechtigten Schadensersatzansprüche bewerten und einschätzen. Nach Erhalt Ihrer Unfallmeldung wenden wir uns für eine konkrete Erörterung per Email/Telefon/WhatsApp/Telefax an Sie, so können noch weitere Details besprochen werden.

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Fazit

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz unterstützt Sie gerne bei der Schadensregulierung Ihres Verkehrsunfalls und der Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadenersatzansprüche. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin in unserer Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Kreuztal bei Siegen oder nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Rechtsberatung.

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