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Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Wir setzen Ihre Ansprüche durch!

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Hatten Sie einen Verkehrsunfall?

Kennen Sie wirklich ALLE Ihnen jetzt zustehenden Ansprüche? Wir kümmern uns um die Regulierung des Schadens. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand! Unabhängig, schnell und ohne Kostenrisiko.

Fordern Sie jetzt als Geschädigter eine kostenlose & unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall an.

Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent und sicher durch!

Ein Autounfall ist eine überaus ärgerliche Angelegenheit. Neben dem Schaden erwartet den Geschädigten zu allem Überfluss auch noch jede Menge Lauferei, um an sein Recht zu kommen. Ersparen Sie sich diesen Ärger und wenden Sie sich gleich an unsere Kanzlei mit der kompletten Regulierung des Unfalls. Mit Ihrer Anfrage erhalten Sie von unserem Versicherungsrechts- und Verkehrsrechtsexperten eine erste kostenlose und unverbindliche Einschätzung des Sachverhaltes. Bei einem unverschuldeten Unfall erläutern wir Ihnen sämtliche Ansprüche, die Ihnen gegenüber dem Unfallverursacher, dem Fahrzeughalter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zustehen. Verzichten Sie nie wieder auf Ihre Ansprüche. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei einem unverschuldetem Unfall ist die vollständige Abwicklung des Verkehrsunfalls für Sie kostenfrei.

Hatten Sie Schuld oder eine Mitschuld? Dann beraten wir Sie bezüglich Ihrer Haftung und welche Schadensersatzansprüche der Unfallgegner gegen Sie hat. Weiterhin prüfen wir ein eventuelles Mitschulden des Unfallgegners durch eine Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Auch diese erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.

Sparen Sie sich den Ärger und verzichten Sie auf keine Ansprüche mehr.

Wir setzen die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche
nach einem Verkehrsunfall für Sie zu 100% durch.

So funktioniert es

Formular ausfüllen

Füllen Sie das einfache Formular aus und übermitteln Sie uns die wichtigsten Daten des Unfalls. Die Übermittlung Ihrer Daten ist unverbindlich und erfolgt selbstverständlich per SSL sicher & verschlüsselt!

Daten prüfen

Unser qualifizierter Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht prüft kostenlos und unverbindlich Ihre Daten und meldet sich sogleich bei Ihnen bezüglich etwaig fehlender notwendiger Daten.

Einschätzung erhalten

In Kürze erhalten Sie eine Beurteilung Ihres persönlichen Falles mit einer kostenlosen Ersteinschätzung bezüglich Ihrer Ansprüche oder Ihrer Haftung. Im weiteren Verlauf können Sie uns mit der kompletten Regulierung beauftragen.

Wann lohnt es sich einen Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall einzuschalten?

Ein Verkehrsunfall ist oftmals für alle Beteiligten ein mehr oder minder großer Schock. Doch bereits unmittelbar nach dem eigentlichen Unfallgeschehen stellen sich mitunter viele, teils gar drängende Fragen:

  • An wen kann bzw. muss ich mich jetzt wenden?
  • Wer ersetzt mir meinen Schaden?
  • Welche Ansprüche habe ich oder mein Unfallgegner?
  • Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

  • Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
  • Wer übernimmt die Anwaltskosten?
  • Werde ich von den Versicherungen fair behandelt?
  • Habe ich auch schon an Gutachter, Werkstatt,
    Mietwagen, usw. gedacht?

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um alle Fragen des Unfallgeschehens. Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, so dass er die optimalen Voraussetzungen für die effiziente Geltendmachung Ihrer Ansprüche und Rechte bei einem Verkehrsunfall mit sich bringt.

Grundsätzlich gilt, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Schadensabwicklung mit der Versicherung für den Geschädigten stets nur von Vorteil ist.

Warum Sie sich an uns wenden sollen

Wir beraten Sie unabhängig

Wir beraten den Geschädigten nach einem Verkehrsunfall unabhängig und ausschließlich im Interesse des Geschädigten.

Wir stehen auf Ihrer Seite

Im Gegensatz zur Versicherung – die den Schaden schließlich zu begleichen hat – steht der Anwalt vollumfänglich auf der Seite des Unfallopfers.

Wir ersparen Ihnen die Arbeit

Wir übernehmen die gesamte Korrespondenz sowohl mit dem Gegner als auch mit der gegnerischen Versicherung.

Wir setzen Ihre Ansprüche durch

Wir sind Ihnen dabei behilflich, nicht nur sämtliche in Betracht kommende rechtlichen Ansprüche zu erkennen und entsprechend zu beziffern, sondern letztlich auch – zur Not mit gerichtlicher Hilfe – effektiv durchzusetzen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht und weiß aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, wie Versicherungen arbeiten und wie man sich ihnen gegenüber entsprechend „auf Augenhöhe“ positioniert.

Kein Kostenrisiko

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist für den Geschädigten kostenfrei, da die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bzgl. der berechtigten Schadensersatzansprüche zu tragen hat. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Verkehrsrecht verfügen, sind die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren – bis auf eine evtl. vereinbarte Selbstbeteiligung – über diese auch bei einer gerichtlichen Geltendmachung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner, dem Fahrzeughalter und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Geltendmachung einzelner Ansprüche

Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Ein Verkehrsunfall ist selten vorhersehbar und meist auch nur bedingt kontrollierbar. Es kann also einerseits lediglich ein Sachschaden in Form eines „Blechschadens“ entstehen, denkbar sind andererseits aber auch weitaus gravierendere Folgen wie Körper- bzw. Personenschäden. Während im ersten Falle primär Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, so treten im zweiten Falle u.U. noch Schmerzensgeldansprüche hinzu.

Auch die Frage nach den Kfz-Sachverständigenkosten ist eine recht häufig gestellte Frage. Denn oftmals unterscheiden sich die Reparaturkosten der Höhe nach danach, ob der Geschädigte eine Vertragswerkstatt für die Reparatur der Schäden oder aber eine kleine „private“ Werkstatt aufsucht. Der Geschädigte hat aber grundsätzlich das Recht, einen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und/oder zur Feststellung des Schadens bzw. der Schadenshöhe auszuwählen. Die Kosten für den Unfall bzw. die Reparatur werden dann von dem Kfz-Sachverständigen geschätzt. Auf dieser Basis kann sodann der Schaden mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Auch hier zeigt sich erneut, wie wichtig die rechtzeitige Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts ist: oftmals wird die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers einen Gutachter vorschlagen. Diesen müssen Sie jedoch nicht akzeptieren. Ihr Anspruch besteht selbst dann, wenn die gegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Kfz-Sachverständigen beauftragt hat. Sie können also selbst bestimmen, welchen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen und die Versicherung des Schädigers hat die dafür erforderlichen Kosten zu tragen.

Eine Ausnahme gilt insoweit nur, wenn es sich um einen sog. Bagatellschaden handelt. Ein solcher wird angenommen, wenn der voraussichtliche Schaden an Ihrem Fahrzeug ca. 700,00 Euro – 750,00 Euro nicht übersteigt. In diesen Fällen wird ein vom Geschädigten beauftragter Kfz-Sachverständiger lediglich einen Kostenvoranschlag erstellen. Oftmals bietet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Schadensregulierung bis zu einer gewissen Höhe (oft bei Schäden in Höhe von bis zu 3.000,00 Euro) auf Basis eines Kostenvoranschlags (also ohne die Erstellung eines Schadensgutachten) an. Auch dieses Angebot müssen Sie nicht annehmen, sondern können trotzdem ein Schadensgutachten eines Kfz-Sachverständigen verlangen. Nach der sach- und fachgerechten Reparatur des Fahrzeugs, sollte der Geschädigte eine Reparaturbescheinigung von dem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen.

Was steht Ihnen als Geschädigter zu?

Darüber hinaus helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Geltendmachung aller aus einem Verkehrsunfall in Betracht kommender möglicher Ansprüche, wie beispielsweise:

  • Reparaturkosten bis zur Höhe des sog. „Wiederbeschaffungswerts“ bzw. bis zur 130%-Grenze
  • Sachverständigenkosten
  • Anwaltskosten
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • allgemeine Kostenpauschale (ca. 20 – 30 €)
  • andere Sachschäden (z.B. Zerstörung des Kofferrauminhalts)
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld

  • Kinder-/Betreuungskosten
  • Haushaltshilfe/Haushaltsführungsschaden
  • entgangener Gewinn
  • Arzt-/Behandlungskosten
  • Finanzierungskosten bei Autokredit
  • sonstige Kreditkosten
  • Fahrzeugstandkosten
  • Verlust einer Tankfüllung
  • Fahrtkosten/Taxikosten für unfallbedingte Fahrten
  • Kosten für ein neues Fahrzeugkennzeichen
  • Abmeldekosten des Unfallfahrzeugs
  • Anmeldekosten des Ersatzfahrzeugs

Ratgeber und Wissen

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Häufig gestellte Fragen

Weitere wichtige Antworten auf Fragen und sonstige wichtige Informationen finden Sie in unserem Ratgeber rund um Verkehrsunfälle und zustehende Ansprüche: weiter zum Ratgeber.